Familiensteine

Holland Graniet

Familienstein 2100 Sentinel Red

Familienstein 2100
Sentinel Red

Familienstein 250 Super Black

Familienstein 250
Super Black

Familienstein 3090A Orion

Familienstein 3090A
Orion

Familienstein 3165 Aurindi

Familienstein 3165
Aurindi

Familienstein 7083 Himalaya

Familienstein 7083
Himalaya

Familienstein 7148 Aurindi und Shiva Kashi

Familienstein 7148
Aurindi und Shiva Kashi

Familienstein 7149 Orion mit Ornament A3060

Familienstein 7149
Orion mit Ornament A3060

Familienstein 7153 Orion

Familienstein 7153
Orion

Familienstein 9953* Oxford Gold und Super Black ZM Serie

Familienstein 9953*
Oxford Gold und Super Black
ZM Serie

Familienstein E Twilight Red

Familienstein E
Twilight Red

* Hinweis: Das Modell ist als Design beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert.

Alles über Familiengräber und Familiengrabsteine

Ist bereits ein Familiengrab vorhanden, berät und unterstützt Sie Holland Graniet bei der Auswahl von Grabsteinen, wie zum Beispiel größere Familiengrabsteine, die oft auf Familiengräbern zum Einsatz kommen. Sie haben auch die Möglichkeit, Familiengräber mit individuellen Grabsteinen gestalten zu lassen – von klassisch über modern bis ausgefallen.

Familiengräber sind Wahlgräber und für mehrere Personen angelegt. Sie ermöglichen es, dass Familienmitglieder nah beieinander beerdigt werden können. Wahlgräber sind Alternativen zu Reihengräbern, diese kann man frei auswählen. Die jeweilige Friedhofsverwaltung zeigt Ihnen bei Interesse, welche Flächen auf dem Friedhofsgelände zur Nutzung als Familiengrab zur Verfügung stehen. In Wahlgräbern können übrigens nicht nur Särge, sondern auch Urnen beigesetzt werden. Häufig gilt, dass anstelle eines Sarges bis zu zwei Urnen dort hineinpassen. Die genauen Bestimmungen unterscheiden sich je nach Friedhofssatzung.

Für die Anzahl an möglichen Bestattungen in einem Wahl- bzw. Familiengrab gibt es folgende Regeln: Einstellige Wahlgräber. In einem einstelligen Wahlgrab kann eine Person innerhalb der Ruhezeit beigesetzt werden. Falls es in der Familie also einen plötzlichen Todesfall gibt und die Ruhezeit der ersten bestatteten Person noch nicht abgelaufen ist, muss der Verstorbene in einem anderen Grab beerdigt werden. Einstellige Gräber eignen sich daher nur bedingt als Familiengräber. In zweistelligen Familien-Wahlgräbern können bis zu vier Personen beigesetzt werden. Neben zweistelligen gibt es weiterhin mehrstellige (zum Beispiel dreistellige) Familien-Wahlgräber. Je größer die Zahl, desto größer ist auch die Fläche des Familiengrabes, damit es ausreichend Platz für Bestattungen bietet. Die Ruhezeit beim Familiengrab gilt individuell pro Person: Immer, wenn die Ruhezeit eines begrabenen Menschen abgelaufen ist, kann sein Platz von einem weiteren Verstorbenen eingenommen werden. Ein Beispiel: Die Ruhezeit beträgt 25 Jahre. Wenn Ihr Großvater vor 25 Jahren im Familiengrab beerdigt wurde, wäre seine Ruhezeit heute abgelaufen und sein Platz im Grab wieder „frei“. Wenn eine Familie ein zweistelliges Familiengrab über Jahrzehnte besitzt, können in diesem also viel mehr als nur vier Personen beerdigt sein. Denn immer nach Ablauf der Ruhezeit eines Verstorbenen kann sein Platz im Familiengrab neu belegt werden. Tiefgräber können nur auf bestimmten Flächen eines Friedhofs eingerichtet werden. In einem Familien-Tiefgrab haben zwei Särge übereinander Platz. Tiefgrabstellen gibt es als einstellige Variante, also für zwei Särge, oder auch mehrstellig. Auch Urnen oder Kindersärge können hier beigesetzt werden. Die Belegung variiert je nach Friedhofsordnung. Beispiele für ein einstelliges Familien-Tiefgrab: Zwei Erwachsenensärge, ein Erwachsenensarg und zwei Urnen oder kein Sarg und dafür bis zu vier Urnen – aber wie gesagt, die genauen Bestimmungen unterscheiden sich von Kommune zu Kommune. Die Pflege des Grabsteins eines Familiengrabes ist im Gegensatz zu einem Reihengrab aufwendiger. Der Grund dafür ist ganz einfach: Die Fläche eines Familien-Wahlgrabes ist viel größer.